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Der transparente Staat: Merkel fordert Vorratsdatenspeicherung

Schon lange ist sie im Gespräch: die Vorratsdatenspeicherung. Eine Forderung, die schon längst zerschlagen wurde, nimmt nun erneut Fahrt auf. Nach den Anschlägen auf die französische Zeitschrift “Charlie Hebdo” steht die Überlegung im Raum, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nun doch einzuführen. 

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Nach langem Hin und Her will Angela Merkel nach den Anschlägen in Paris die Vorratsdatenspeicherung nun doch in Deutschland einführen. In einer Regierungserklärung äußerte sie sich wie folgt: “Angesichts der parlamentsübergreifenden Überzeugung, dass wir solche Mindestspeicherfristen brauchen, sollten wir darauf drängen, dass die von der EU-Kommission angekündigte neue Richtlinie zügig vorgelegt wird, um sie anschließend auch in deutsches Recht umzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht arbeitet bereits mit dem Europäischen Gerichtshof an einer Regelung zur Vorratsdatenspeicherung und einem Rahmen, in dem diese möglich ist.

Trotz all dem Wirbel in den Medien wissen viele Deutsche nach wie vor nicht, was es mit der Vorratsdatenspeicherung auf sich hat. Hier ein kurzer Auszug aus Wikipedia:

Unter einer Vorratsdatenspeicherung (VDS) (auch Mindestdatenspeicherung oder Mindestspeicherfrist) versteht man die Speicherung personenbezogener Daten durch oder für öffentliche Stellen, ohne dass die Daten aktuell benötigt werden. Sie werden also nur für den Fall gespeichert, dass sie einmal benötigt werden sollten. In der rechtspolitischen Debatte bezieht sich der Begriff meist auf die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten. Diese betrifft die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung der Verbindungsdaten von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass einAnfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr besteht (Speicherung bestimmter Daten auf Vorrat). Erklärter Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die verbesserte Möglichkeit der Verhütung und Verfolgung von schweren Straftaten.

In der Vergangenheit wurde eine EU-weite Regelung zur Vorratsdatenspeicherung vom Europäischen Gerichtshof bereits verworfen. Ein Neuansatz für eine grenzübergreifende Regelung ist bislang wohl nicht geplant. 2010 wurde die Speicherung aller privater Daten bereits vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Somit bleibt abzuwarten, ob die Vorratsdatenspeicherung nun doch eingeführt wird.

Bildquelle: Wikipedia